Rhinovirus ist assoziiert mit Asthma-Exazerbationen, hMPV nicht

Einleitung
Welche Verbindungen bestehen zwischen Virusinfektionen und Asthamexazerbationen? In Ihrer Einleitung fassten die Autoren zusammen, dass es bei rund 80% aller Asthma-Exazerbationen eine Verbindung zu einer respiratorischen Virusinfektion gibt. Auch das klinische Bild einer Infektion der oberen Atemwege (URTI) korreliert mit Virusnachweis in den tiefen oder oberen Atemwegen und dem Auftreten von Asthma.

Es gibt Hinweise auf eine Verbindung zwischen URTIs und Asthma-Exazerbationen, da epidemiologische Studien eine Korrelation zwischen der saisonalen Häufung von URTIs und der Anzahl von Krankenhauseinweisungen aufzeigen.

Für verschiedene RV-Subtypen gibt es verschiedene Rezeptoren im Gewebe. Asthmatische Veränderungen in der glatten Muskulatur der Atemwege müssen jedoch nicht unbedingt von der Vermehrung des Virus im Gewebe abhängen. Auch nach Inokulation mit nicht mehr vermehrungsfähigen (UV-bestrahlten) RV kam es nur bei bestimmten Subtypen (RV 16) zu Hyperreaktivität der glatten Muskeln. Ebensowenig sagt die Virus-Menge etwas darüber aus, wie hoch das Risiko einer Asthma-Exazerbation für Kinder ist. Welche Viren können also Asthma-Exazerbationen auslösen und welche Rolle spielt dabei das neu entdeckte hMPV?

Methode
Untersucht wurden 179 Kinder im Alter zwischen 1 Monat und 16 Jahren, wobei die meisten Kinder unter 5 Jahren alt waren, der Altersmedian lag bei 1 Jahr für Kinder mit Infektionen der oberen Atemwege (URTI) und bei 2,5 Jahren für Kinder mit Asthma. Die Kontrollgruppe bestand aus jeweils 50 Kindern ohne klinische Anzeichen von Asthma (Alter: 1 Monat bis 12 Jahre).

Ihnen wurden Proben von Nasopharyngealsekret im Winter 2001 und 2002 sowie während der Hochsaison für Exazerbationen im späten Frühling/Sommer 2001-2002 in Sydney, Australien entnommen. Untersucht wurden Kindern, die bekannter maßen unter Asthma litten. Diese Ergebnisse wurden verglichen mit Kindern, die im selben Zeitraum eine Infektion der oberen Atemwege hatten, allerdings während einer asymptomatischen (Asthma-) Periode in 2002.

Asthma wurde entsprechend den australischen Kriterien definiert, die zum Teil auf den Richtlinien des US-National Heart, Lung and Blood Institut 1977 beruhen: Husten, Giemen und Keuchen, und Atemlosigkeit mit Atemwegsobstruktion, die durch Bronchodilatatoren reversibel war.

Das Nasopharyngealsekret wurde mittels direkter Immunfluoreszenz auf Adenovirus, Influenza-A- und -B-Virus, Parainfluenzavirus 1-3 und Respiratory Syncytial Virus (RSV) untersucht. Auf hMPV wurde mittels PCR mit spezifischen Primern getestet, auf RV mit PCR mittels Genus-spezifischen Primern.


Ergebnisse:
Kinder mit Asthmaexazerbationen waren signifikant häufiger mit RV infiziert als mit anderen Viren. HMPV-Infektionen waren insgesamt selten, im Sommer 2001 hatten sie als höchsten Wert einen Anteil von 16% an Kindern mit URTI. RV war häufiger Ursache einer Infektion der oberen Atemwege, insgesamt 50% über alle Untersuchnungszeiträume. Koinfektionen waren bei den untersuchten Kindern häufig, inbesondere im Winter – häufig handelte es sich um Koinfektionern mit RSV.

RSV-Infektionen waren wie zu erwarten vor allem bei Kindern unter 2 Jahren nachzuweisen. Ein signifikant höherer Anteil von Kindern mit einer Infektion der oberen Atemwege war mit hMPV infiziert als mit RSV.

Kinder mit Asthma waren signifikant öfter mit RV infiziert. Koinfektionen mit anderen respiratorischen Viren waren dann relativ selten - außer im Sommer 2002. Kinder mit Asthma, die zum Zeitpunkt der Probenentnahme zwar unter einer Infektion der oberen Atemwege litten, aber hinsichtlich des Asthmas asymptomatisch waren, hatten signifikant geringere RV-Trägerraten als Kinder mit Symptomen (17% vs 79%). Dieses Ergebnis blieb auch signifikant wenn diese Gruppen hinsichtlich ihres Alters oder des Zeitpunktes, zu dem sie sich vorgestellt haben, miteinander verglichen wurden.

Fazit
Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass die Behandlung von RV-Infektionen Asthmaexazerbationen verhindern oder reduzieren könnten.


HTR/HJS 31.12.03



Rechtliche Hinweise